NIS-2
Die Europäische Union („EU“) hat die zweite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (Network and Information Security Directive 2.0 – „NIS-2“) verabschiedet. Diese ist im Januar 2023 in Kraft getreten und stellt eine wichtige Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie dar, da ihr Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren ausgeweitet und strengere Anforderungen an das Risikomanagement und die Berichterstattung eingeführt wurden. Mit dem Gesetz sollen die Ausfallsicherheit und das Vorfallmanagement von öffentlichen und privaten Einrichtungen verbessert werden, die „wesentliche“ oder „wichtige“ Dienstleistungen für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft erbringen. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen, allerdings hat dieser Prozess in einigen Mitgliedstaaten länger gedauert.